Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt stetig an Bedeutung. Unternehmen, die auf Transparenz und Nachhaltigkeit setzen, stärken ihr Ansehen bei Kunden, Partnern und Investoren. Gleichzeitig werden sie zunehmend durch gesetzliche Vorgaben zur Berichterstattung verpflichtet, insbesondere in Hinblick auf ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG).
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wir helfen Ihnen dabei, nachhaltige Geschäftspraktiken zu identifizieren und diese professionell zu dokumentieren. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Berichtsstrategie, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Erwartungen Ihrer Stakeholder gerecht wird.
Was ist Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst die systematische Erfassung, Analyse und Veröffentlichung von Informationen über die ökologischen, sozialen und ethischen Auswirkungen eines Unternehmens. Sie wird oft als ESG-Bericht (Environmental, Social, Governance) bezeichnet und zeigt, wie Unternehmen ökologische und soziale Verantwortung übernehmen. Neben der reinen Berichtspflicht bietet die Nachhaltigkeitsberichterstattung Unternehmen auch die Möglichkeit, ihr Engagement für eine nachhaltige Zukunft zu demonstrieren und Wettbewerbsvorteile zu erlangen.
Unsere Leistungen im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung:
Warum ist Nachhaltigkeitsberichterstattung wichtig?
Die gesellschaftliche Erwartung an Unternehmen, Verantwortung für ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen zu übernehmen, ist enorm gestiegen. Unternehmen, die sich frühzeitig und konsequent mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen, profitieren von:
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
1. Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?
Ein Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert die ökologischen, sozialen und ethischen Aktivitäten und Erfolge eines Unternehmens. Er zeigt, wie ein Unternehmen auf Nachhaltigkeit setzt und seine Verantwortung in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung (ESG) wahrnimmt.
2. Welche Unternehmen sind zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet?
Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, fallen unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die ab 2024 in der EU gilt. Diese Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und betrifft nun deutlich mehr Unternehmen. Die Berichterstattungspflicht gilt für große Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: mindestens 250 Mitarbeiter, eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einen Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro. Zudem sind börsennotierte Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, zur Berichterstattung verpflichtet. Auch bestimmte große Tochtergesellschaften von nicht-europäischen Konzernen, sofern sie in der EU tätig sind, fallen unter diese Regelung. Ab 2026 müssen zudem kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen (KMU) einen vereinfachten Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Ziel der CSRD ist es, Nachhaltigkeitsinformationen systematischer und transparenter zu gestalten, um Investoren und anderen Stakeholdern eine fundierte Entscheidungsbasis zu bieten.
3. Welche Standards gelten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Es gibt verschiedene internationale Standards für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, darunter:
Die Wahl des Standards hängt von den spezifischen Anforderungen und der Branche des Unternehmens ab.
4. Was ist der Unterschied zwischen ESG-Berichten und CSR-Berichten?
ESG-Berichte konzentrieren sich auf die Bereiche Umwelt, soziale Verantwortung und Unternehmensführung und sind häufig datengetrieben. CSR-Berichte (Corporate Social Responsibility) haben einen breiteren Fokus und betonen zusätzlich zu den ESG-Aspekten auch das allgemeine soziale Engagement eines Unternehmens.
5. Warum ist die CSRD wichtig für Unternehmen?
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) legt strengere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest und betrifft auch kleinere Unternehmen, die bislang nicht berichtspflichtig waren. Unternehmen, die den neuen Vorgaben nicht nachkommen, können mit Sanktionen und einem Reputationsverlust rechnen.
6. Wie aufwändig ist die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts?
Der Aufwand hängt von der Größe und Komplexität des Unternehmens sowie den gewählten Berichtsstandards ab. Eine gründliche Datenanalyse und Nachhaltigkeitsstrategie sind notwendig, um die Anforderungen zu erfüllen. Mit professioneller Beratung lässt sich der Prozess effizient gestalten.
7. Welche Vorteile bringt ein Nachhaltigkeitsbericht?
Ein professioneller Nachhaltigkeitsbericht bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile, darunter:
8. Wie oft muss ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt werden?
Unternehmen, die unter die CSRD-Richtlinie fallen, müssen ihre Berichte jährlich erstellen und veröffentlichen. Es empfiehlt sich jedoch, Nachhaltigkeitsberichte als kontinuierlichen Prozess zu betrachten und regelmäßig zu aktualisieren.
9. Welche Daten werden für die Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigt?
Für einen vollständigen Bericht müssen Unternehmen Daten zu den folgenden Bereichen erfassen:
10. Wie kann Ihre Kanzlei uns bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen?
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Planung, Erstellung und Umsetzung Ihrer Nachhaltigkeitsberichte. Wir kümmern uns um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, das Datenmanagement und die externe Kommunikation Ihrer Nachhaltigkeitsziele.
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